Das Volk entscheidet
Spätestens alle fünf Jahre sind die Sachsen aufgerufen, ihre Landtagsabgeordneten zu wählen. Jeder Wähler hat dabei zwei Stimmen: eine Direktstimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten und eine Listenstimme für die Wahl einer Partei.
Die Abgeordneten werden nach einem Verfahren gewählt, das die Persönlichkeitswahl mit den Grundsätzen der Verhältniswahl verbindet.
60 Abgeordnete werden nach Wahlkreisvorschlägen in den Wahlkreisen, also durch Persönlichkeitswahl gewählt. Weitere 60 gelangen über die Landeslisten, also durch die Verhältniswahl in den Landtag.
Weitere Informationen zum Wahlverfahren findest du hier: Sächsischer Landtag (externer Link)
Für dieses Projekt wurden die Wahlkreisvorschläge der Parteien im Landkreis Zwickau berücksichtigt. Für die Befragung wurden alle Direktkandidat*innen von Parteien berücksichtigt, die aktuell im Sächsischen Landtag vertreten sind, bei der letzten U18-Landtagswahl und U18-Bundestagswahl sowie in aktuellen Wahlumfragen (MDR-Wahlumfrage 25.01.2024, DAWUM, 17. – 19.03.24) mindestens 3 % Zustimmung erhalten haben. Diesen an der Wahl antretenden Kandidat*innen wurden die Fragen mit der Bitte um Stellungnahme zugeschickt. Die Rücksendungen sind/werden bei Eingang auf den folgenden Unterseiten veröffentlicht.